Konsensuale Streitschlichtung besitzt in der arabischen Welt eine lange Tradition – ein Blick auf die arabische Halbinsel von Dr. Jürgen Holz und Dr. Stefan Grüll.
„Aufgrund der gravierenden Unterschiede zur hiesigen Streitkultur ist es westlichen Unternehmern häufig nur schwer zu vermitteln, dass der ordentliche Gerichtsweg die Gefahr birgt, auf dem arabischen Markt dauerhaft ‚verbrannt‘ zu sein. Die Konsenskultur fordert eine außergerichtliche Streitschlichtung“, führt Dr. Jürgen Holz in dem Beitrag „Islamic Mediation – Bedeutung für die Wirtschaft“ (veröffentlicht Steinbeis-Edition 2018 „. Die Mediation II“) den hohen Stellenwert der konsensualen Streitschlichtung in der arabischen Gesellschaft vor Augen.
Und Dr. Stefan Grüll empfiehlt: „Anwälte, die deutsche Mandanten bei Geschäften mit arabischen Partnern beraten, sollten darauf hinwirken, schon bei Vertragsverhandlungen streitschlichtende Verfahren wie die Mediation‚ für den Fall der Fälle zu vereinbaren.“
Wie die Autoren interessant und ausführlich beschreiben, ist es in der arabischen Welt üblich, dass wichtige Vorhaben im familiären Bereich oder auch im geschäftlichen Leben im „Inner Circle“ diskutiert werden, bevor eine Entscheidung getroffen wird. Der innere Zirkel kann aus Familienmitgliedern, Geschäftspartnern oder wichtigen Stammespersonen bestehen. Ein Unternehmer in den Golfstaaten, der mit einer europäischen Firma ein neues Geschäftsfeld aufbauen will, tut deswegen gut daran, auch die lokalen Unternehmer in sein geschäftliches Vorhaben frühzeitig einzubinden. Anderenfalls läuft er Gefahr, dass die vermeintlichen Konkurrenten die Zusammenarbeit auf anderen Gebieten einstellen.
Kommt es zu Problemen, beschreiten arabische Geschäftspartner vorzugsweise Wege, die mit dem kulturell tief verankerten Konsensprinzip vereinbar sind, wie Schiedsgericht und Mediation. Die Autoren erläutern, dass strukturierte Verfahren mit dem Ziel einer gesichtswahrenden Aussöhnung der Konfliktparteien durchaus mit dem europäischen Verständnis einer professionellen Mediation vergleichbar sind. Generell gilt: „Islamic Mediation“ fühlt sich in besonderer Weise der Würde und des wechselseitigen Respekts verpflichtet. Die für ein Verfahren konsensualer Konfliktbearbeitung im konkreten Fall vereinbarten Vorschriften müssen zudem in Einklang stehen mit den grundlegenden Prinzipien des islamischen Rechts (Scharia).
Quelle: „Islamic Mediation – Bedeutung für die Wirtschaft“ von Dr. Jürgen Holz und Dr. Stefan Grüll
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