Gepäck verloren? Flug annulliert? Fernbus verspätet? Über das neue kostenlose Online-Tool des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland (EVZ) erhalten Urlauber mit wenigen Klicks einen speziell auf ihren Fall zugeschnittenen Musterbrief.

Personalstreiks bei Fluggesellschaften haben im Sommer 2018 zu großem Unmut bei Urlaubern geführt. Vieles dreht sich dabei um die Frage, ob Passagiere bei Flugverspätungen und -annullierungen Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung haben. Wenn es während der Auslandsreise zu Problemen kommt, sollten Verbraucher die Durchsetzung ihrer Rechte selbst in die Hand nehmen.

Mit dem neuen Selbsthilfe-Tool will das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ) Reisende ermutigen, die in der Ferienzeit von Flugbehinderungen aufgrund von Streiks betroffen sind, neben der Ticketpreiserstattung auch eine finanzielle Entschädigung schriftlich bei der Fluggesellschaft geltend zu machen.

Zum Beispiel: Verspätet sich ein Flug um mehr als drei Stunden, steht Reisenden in der Regel eine Entschädigung zu. Die Höhe richtet sich nach der Flugstrecke und beträgt mindestens 250 Euro. Mit einem Ausgleich können Reisende auch bei Flugannullierung, Überbuchung sowie bei Gepäckproblemen rechnen.

Wie kann ich Ansprüche einfordern?

Wenn es darum geht, die Ansprüche bei der Airline einzufordern, sind Passagiere jedoch häufig ratlos und wissen nicht, wie sie vorgehen sollen. Tatsächlich stellen viele ausländische Fluggesellschaften Betroffenen kein Beschwerdeformular zur Verfügung, sondern nur ein Online-Kontaktformular, und das meist auf ausschließlich in englischer Sprache.

Das neue Selbsthilfe-Tool des Europäischen Verbraucherzentrums (EVZ) Deutschland hilft Reisenden, ihre Ansprüche schnell und ohne viel Aufwand einzufordern. Das Selbsthilfe-Tool-Video erklärt die Nutzung des Tools. Betroffene müssen nur den einzelnen Schritten folgen und bekommen anschließend den fertigen Beschwerdebrief zugesandt (wahlweise auf Deutsch, Englisch, Französisch oder Spanisch). Das Online-Tool bietet auch Beschwerdeschreiben, wenn es mit dem Fernbus oder ausländischen Bahnunternehmen zu Problemen kommt.

Wer alleine nicht zu seinem Recht kommt, kann sich kostenlos an das EVZ Deutschland und seine Schlichtungsstellen wenden. Sollte auch das nicht zum Erfolg führen, ist immer noch das Europäische Verfahren für geringfügige Forderungen möglich (auch Bagatellverfahren oder Small Claims-Verfahren genannt).

Gut zu wissen: Außerdem unterstützt das EVZ Deutschland deutsche Verbraucher bei Streitigkeiten mit Händlern im EU-Ausland. Ziel ist es, mit den Unternehmen eine einvernehmliche, außergerichtliche Lösung zu finden. Hierfür arbeiten die Juristen des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland mit ihren Kollegen des Netzwerks der Europäischen Verbraucherzentren (ECC-Net) zusammen, das in allen 28 Mitgliedstaaten der EU vertreten ist. Rat und Hilfe basieren auf dem Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz – VSBG), der ADR-Richtlinie (Alternative Streitbeilegung) und der ODR-Verordnung (Online Streitbeilegung).

Quelle: Pressemitteilung August 2018 des Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland und Zugang zum neuen Selbsthilfe-Tool des Europäischen Verbraucherzentrums (EVZ) für Reisende unter https://selbsthilfe.evz.de/auf-reisen/.