hib – heute im bundestag Nr. 652, 10. September 2018 – Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen:
Handlungsbedarf bei Mediation wird geprüft
„Berlin (hib/mwo) Das Justizministerium prüft derzeit, ob sich aufgrund des Evaluationsberichts über die Auswirkungen des Mediationsgesetzes auf die Entwicklung der Mediation in Deutschland gesetzgeberischer Handlungsbedarf ergibt. Das schreibt die Bundesregierung in der Antwort (19/4099) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/3792). Den Bericht sowie die dazu eingeholten Stellungnahmen möchte die Bundesregierung zum Anlass nehmen, heißt es weiter, in einen offenen Diskussions- und Meinungsbildungsprozess einzutreten und gemeinsam mit den mit Mediation befassten Akteuren zu überlegen, wie diese weiter gefördert und der Bekanntheitsgrad von Mediation als ein Verfahren zur alternativen Konfliktbeilegung weiter gesteigert werden kann.
Wie es in der Antwort weiter heißt, ist der Bundesregierung weder die Zahl aller Mediatoren noch die Zahl zertifizierter Mediatoren bekannt. Eine Statistik werde nicht geführt. Die Bezeichnung „zertifizierter Mediator“ sei in Paragraf 5 Absatz 2 des Mediationsgesetzes verankert. Ob es einer Veränderung der Anforderungen an den „zertifizierten Mediator“ bedarf, werde im Rahmen des offenen Diskussions- und Meinungsbildungsprozesses erörtert werden.“ (hib – heute im bundestag Nr. 652)
Foto: Deutscher Bundestag/ Thomas Trutschel/ photothek.net
Offener Dialog mit Akteuren der Mediation erwünscht
Welche Maßnahmen hat sich die Bundesregierung seit der Veröffentlichung des Evaluationsberichtes überlegt, um das mit dem Mediationsgesetz verfolgte Ziel der Förderung von Mediation langfristig noch besser zu verwirklichen?
Diese zentrale Fragestellung der Kleinen Anfrage beantwortet die Bundesregierung ausführlich in der Drucksache 19/4099: „Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz prüft derzeit, ob sich aufgrund des Evaluationsberichts gesetzgeberischer Handlungsbedarf ergibt und gegebenenfalls welche gesetzgeberischen Maßnahmen von der Bundesregierung vorgeschlagen werden sollten. Den Evaluationsbericht sowie die im Rahmen der Länder- und Verbändebeteiligung zu dem Bericht eingeholten Stellungnahmen möchte die Bundesregierung zum Anlass nehmen, mit Vertretern der Wissenschaft, den Fachverbänden, den weiteren mit Mediation befassten Stiftungen, Organisationen und Instituten sowie den (Anwalts-)Mediatorinnen und Mediatoren in einen offenen Diskussions- und Meinungsbildungsprozess einzutreten und gemeinsam mit diesen Akteuren zu überlegen, wie Mediation in Deutschland weiter gefördert und der Bekanntheitsgrad von Mediation als ein Verfahren zur alternativen Konfliktbeilegung weiter gesteigert werden kann.“
Quelle: hib – heute im bundestag Nr. 652, Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten, PuK 2, Berlin und Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage in Drucksache 19/4099
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