Vorbeugendes Krisenmanagement
Berlin (hib Nr. 131) – Die Bundesregierung möchte krisenhafte Entwicklungen außerhalb des eigenen Landes und Europas „früher, entschlossener und substanzieller angehen“ können. Sie setze daher in ihrer internationalen Politik zunehmend auf Früherkennung und Prävention, heißt es aus dem Auswärtigen Amt. Es gelte, sich von Krisen nicht überraschen zu lassen, sondern diese idealerweise vorherzusehen und ihnen im Entstehen entgegenzuwirken.
Zu den Hauptsorgen in der zuständigen Abteilung S (S für Stabilisierung) im Auswärtigen Amt zähle u.a. auch der Klimawandel und die dadurch bedingten, weltweiten Migrationsströme. Die Verschlechterung der klimatischen Bedingungen werde unweigerlich zu „Ausweichbewegungen“ und damit zu neuen Konflikten führen. Wichtig sei, die Leistungsfähigkeit und somit die Legitimität demokratischer Regierungen zu stärken. Sie seien in die Lage zu versetzen, die Erfüllung von Grundbedürfnissen wie Strom- und Wasserversorgung, Gesundheitswesen, aber auch Justiz effektiv zu gewährleisten. Gerade eine funktionierende Justiz sei von Bedeutung, da viel Krisenpotenzial durch Menschenrechtsverletzungen entstehe.
Präventives Krisenmanagement ist ein relativ neuer Ansatz. Erst vor vier Jahren wurde im Auswärtigen Amt die Abteilung S eingerichtet, die mittlerweile über 200 Mitarbeiter verfügt. Ihr Tätigkeitsfeld umfasst Früherkennung und Prävention, Konfliktbearbeitung, humanitäre Hilfe, aber auch „Nachsorge“, also die weitere Begleitung von Ländern, die akute Krisen hinter sich haben.
Identifizierung bei Hasskriminalität
Berlin (hib Nr. 41) – Die Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet steht ebenfalls auf der Agenda der Bundesregierung. In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage soll zukünftig eine bessere Verfolgung der Urheber rechtswidriger Internetinhalte möglich sein. Es sei Aufgabe des Staates, die Verfasser strafbarer Inhalte einer effektiven Strafverfolgung zuzuführen. Ihnen sei durch Strafverfahren aufzuzeigen, „dass Inhalte wie Morddrohungen und Volksverhetzung vom Rechtsstaat nicht geduldet werden und sie sich persönlich zu verantworten haben“. Auch die Gamer-Szene trage zur Gewaltverherrlichung bei. In den 20 meist verkauften Spielen des Jahres 2018 „stellt die Gewalt gegenüber anderen Menschen einen Teil der grundlegenden Spielmechanik dar“.
Das „Maßnahmenpaket zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität“ sehe Maßnahmen zur besseren Identifizierung bei Hasskriminalität und Volksverhetzung im Netz vor. Laut Vorlage soll eine Meldepflicht für Dienste-Anbietende nach dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) eingeführt werden. Bestimmte strafbare Inhalte samt IP-Adresse sollen den Angaben zufolge an eine Zentralstelle im Bundeskriminalamt (BKA) übermittelt werden. Außerdem sollten explizite Rechtsgrundlagen für die Erhebung von Bestandsdaten im BKA-Gesetz und in der Strafprozessordnung sowie korrespondierende Datenauskunftsverpflichtungen im Telemediengesetz geschaffen werden, „damit die Strafverfolgungsbehörden die Urheberinnen und Urheber strafrechtlich relevanter Internetinhalte schnell ermitteln können“, heißt es in der Antwort abschließend.
Quellen: hib – heute im bundestag Nr. 131, 29.01.2020 und hib – heute im bundestag Nr. 41, 10.01.2020.
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