Die Bundesregierung teilte vor knapp drei Jahren bei der Veröffentlichung des Evaluationsberichts des Mediationsgesetzes mit, dass sie diesen zum Anlass nehmen werde, die Mediation langfristig besser zu fördern. Fraglich ist vor diesem Hintergrund jedoch, inwiefern die Bundesregierung in Streitigkeiten, in welche der Bund selbst involviert ist, Mediationen anwendet. Eine aktuelle Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (Drucksache 19/17824) zielte deswegen auf den Einsatz von Mediatorinnen und Mediatoren bei Streitigkeiten des Bundes ab. Die Antwort der Bundesregierung (Drucksache 19/18374) wurde am 22. April 2020 in den Parlamentsnachrichten veröffentlicht.

In wie vielen Fällen, in denen der Bund Partei war, sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2012 bis 2019 jeweils in Streitigkeiten Mediationen durchgeführt worden?

Laut Antwort auf die aktuelle Anfrage ist die Zahl seit 2012 mit lediglich 3 Mediationen bis zum Jahr 2016 mit 7 Mediationen nur langsam angestiegen. Der vorläufige Höhepunkt wurde mit 28 Mediationen im Jahr 2018 erreicht. 2019 waren es hingegen wiederum nur 15 Mediationen. In diesen Zahlen sind Mediationen im Zusammenhang mit gerichtlichen und außergerichtlichen Konfliktfällen der Bundesministerien erfasst. Eine Begründung für die zum Teil stark abweichenden Fallzahlen zwischen den einzelnen Jahren wurde nicht angegeben.

In wie vielen Fällen, in denen der Bund Partei war, sind in den Jahren 2012 bis 2019 jeweils in Streitigkeiten andere alternative Streitbeilegungsmethoden (ADR–Alternative Dispute Resolution) zur Anwendung gekommen?

Auch hier war im Jahr 2012 die Anzahl mit nur 4 Fällen relativ niedrig, konnte aber von 2016 mit 6 Fällen innerhalb eines Jahres auf 85 Fälle (2017) einen starken Anstieg vollziehen. Für 2019 wurden 100 Fälle angegeben. Diese Zahlen der „sonstigen alternativen Streitbeilegungsmethoden“ umfassen Schiedsgerichtsverfahren, Schiedsgutachten, Güterichterverfahren und Schlichtungsverfahren (nach § 16 des Behindertengleichstellungsgesetzes, ab 2017).

Wie die Bundesregierung schreibt, sei sie weiterhin bestrebt, die Mediation zu fördern. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz plane deshalb am 22. Juni 2020 eine Fachkonferenz zum Thema „Stärkung der Mediation: Qualitäts- und Reputationssteigerung durch mehr staatliche Regulierung“. Acht Jahre nach Inkrafttreten des Mediationsgesetzes soll mit „allen Interessentragenden“ eine umfassende Bestandsaufnahme zur Lage der Mediation in Deutschland erfolgen und dabei unter anderem auch erörtert werden, ob es wirksame Möglichkeiten gebe, in Streitigkeiten, an denen der Bund beteiligt sei, vermehrt Mediation als Konfliktlösungsverfahren zum Einsatz zu bringen. Als Referenten der Fachkonferenz sind u.a. Prof. Horst Eidenmüller, University Oxford, Prof. Katharina von Schlieffen, Fernuniversität Hagen, und Prof. Reinhard Greger, Universität Erlangen-Nürnberg, eingeplant. (Stand: 22. April 2020).

Quelle: Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten: hib – heute im bundestag Nr. 410, Berlin, 22.04.2020.