Die „friedensstiftende Mediation im Völkerrecht“ entspricht einer engen, auf völkerrechtliche Relevanz ausgerichteten Auslegung von Mediation. Das für die Mediationsbemühungen des Auswärtigen Amts einschlägige Verständnis ist im „Konzept Friedensmediation“ festgeschrieben und orientiert sich an den Leitprinzipien für Mediation der Vereinten Nationen (UN Guidance for Effective Mediation).
Friedensabkommen oder ein Waffenstillstand sind sicherlich die besten Lösungen, aber es wird auch als Erfolg gewertet, wenn eine militärische Austragung durch eine politische Konfliktbeilegung ersetzt wird oder wenn die Anbahnung eines politischen Prozesses im Sinne eines parteiübergreifenden Netzwerks, der gegenseitigen Vertrauensbildung oder der Erarbeitung eines Modellabkommens auf gesellschaftlicher Ebene erreicht werden.

Beispiele weltweiter Friedensmediation

Das Auswärtige Amt sieht Friedensmediation als ein wichtiges Instrument, um politische Prozesse zu unterstützen:
Russisch-Ukrainischer Konflikt: Friedensmediation seit 2014 mit Erfolgen wie der Unterzeichnung des Minsk II-Abkommens, Gefangenenaustausch und vereinbarter (wenn auch brüchiger) Waffenstillstand in der Ostukraine (u. a. Co-Mediation mit Frankreich).
Seit Jahrzehnten setzt sich die Bundesregierung in Mediationen zwischen Israel und Ägypten sowie Israel und dem Libanon ein, zum Beispiel durch Vermittlung von Gefangenenaustauschen oder der Nachrichtenüberbringung zwischen den Konfliktparteien.
Wichtige Beispiele aus der Vergangenheit sind die US-Iranische Geiselkrise (1979-1981) mit der Vermittlung eines Modellabkommens, das als Grundlage des später unterzeichneten Abkommens diente, und der Kosovokonflikt (1997-1999) in Zusammenarbeit mit den USA, Russland, Italien, Frankreich und Großbritannien im Rahmen der Kosovo-Kontaktgruppe.

Nach welchen Kriterien werden Mediatorinnen und Mediatoren ausgewählt?

Die Entscheidung für eine Mediatorin oder Mediator ist abhängig von der Mediationserfahrung und dem Kontextwissen, wie Sprach-, Kultur- und Regionalkenntnisse und/oder Kenntnisse über die Hintergründe des Konflikts. Aufgrund der hohen Anforderungen ist der Kreis der in Frage kommenden Personen eher klein. Ein entscheidendes Kriterium ist die Akzeptanz seitens der Konfliktparteien nicht nur gegenüber Deutschland, sondern insbesondere gegenüber der für die Vermittlung vorgesehenen Person.
Die Benennung eines deutschen Mediators erfolgt in der Regel durch die Leitung des Auswärtigen Amts. In Fällen, in denen Deutschland gemeinsam mit internationalen Partnern (VN, OSZE, EU, AU, etc.) agiert, ist zudem zumindest die Zustimmung oder sogar ein Mandat dieser Partner notwendig.
Das Auswärtige Amt will die Friedensmediation professionalisieren. Zum „Mediationskonzept“ zählt vor allem die Weiterbildung des eigenen Personals. Bei diesen Weiterbildungen werden auch Kompetenzen vermittelt, die im nationalen Mediationsgesetz vorgesehen sind.

Welche Strategie hat die Bundesregierung bei Mediationen im völkerrechtlichen Bereich?

Bei der Friedensmediation formuliert das Auswärtige Amt den Anspruch, sich in Absprache mit allen relevanten Partnern in Verhandlungen und Vermittlungen zu engagieren, in denen ein deutsches Engagement Aussicht hat, einen „Mehrwert“ zu erzielen. Dabei ist eine eigene Rolle als Vermittler nur eine von mehreren Optionen. Hinzu kommen Maßnahmen zur Steigerung der Verhandlungsbereitschaft, die Kontaktanbahnung oder der Aufbau von Vertrauen zwischen den Konfliktparteien. Darüber hinaus unterstützt oder finanziert die Bundesregierung laufende politische Prozesse, sei es unter der Ägide der Konfliktparteien oder anderer Akteure, wie den Vereinten Nationen, der Afrikanischen Union oder der OSZE.

Quelle: hib – heute im bundestag Nr. 490, 12. Mai 2020, Drucksache 19/18891