31.966 Schlichtungsanträge sind bis Ende September 2020 nach Angaben der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e. V. (söp) eingegangen und damit bei weitem mehr als im gesamten Jahr 2019. Insgesamt beteiligen sich bisher sechs Reiseportale an der Reiseschlichtung. Die Veröffentlichung des Jahresberichts 2020 mit den endgültigen Zahlen wird im kommenden März/April erfolgen.

Schlichtungsanträge stark gestiegen

Die im Zeitraum Januar 2020 bis September 2020 eingereichten Schlichtungsanträge betrafen

  • 26.956 den Bereich Flug,
  • 4.172 die Eisenbahn,
  • 838 sonstige Branchen.

Bereits 2019 sind die Fallzahlen stark gestiegen (siehe söp-Jahresbericht 2019). Die söp hat auf diese Entwicklung sowohl mit einer Personalaufstockung als auch verstärkten Digitalisierung des Schlichtungsverfahrens reagiert, was sich in Anbetracht der weiterhin steigenden Zahl an Reiseschlichtungen positiv auswirken dürfte. Nach Angabe der söp können die Verfahren in vielen Fällen innerhalb weniger Tage oder Wochen abgeschlossen werden. Schlichtungsanträge wurden hauptsächlich dann abgelehnt, wenn sich die Reisenden, anders als nach § 14 Absatz 1 VSBG gefordert, nicht zuerst an ihr Beförderungsunternehmen gewandt hatten.

Aufgrund einer Kleinen Anfrage beschäftigte sich auch die Bundesregierung mit der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr. Die Bundesregierung geht davon aus, dass ein großer Teil des Anstiegs der Fallzahlen auf die Corona-Pandemie zurückzuführen ist. Beispielsweise mussten die Fluggesellschaften wegen der Pandemie einen Großteil ihrer Flüge annullieren, wodurch sich Ansprüche der Reisenden auf Kostenerstattung ergaben – viele Fälle, die schließlich bei der Schlichtungsstelle landeten.

Wie ist die Schlichtungsstelle strukturiert?

Die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr, kurz söp, hat die Rechtsform eines eingetragenen Vereins. Sie wird von ihren Mitgliedsunternehmen getragen und finanziert. Für den Aufbau der Schlichtung für Pauschalreisen erhält die söp derzeit eine finanzielle Förderung durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.

Quellen: Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr und hib-heute im bundestag Nr. 1369, Drucksache 19/24830.