Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Jugendschutzgesetzes sieht vor, den Schutz von Kindern und Jugendlichen im Internet und den sozialen Medien zu verbessern (Drucksache 19/24909). Die Anbieter von Internetdiensten sollen dazu verpflichtet werden, wirkungsvolle Maßnahmen zu entwickeln, um Kinder und Jugendliche vor Mobbing und sexueller Belästigung, Tracking sowie Kostenfallen zu schützen.

Neue Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz geplant

Wichtig sei es auch, einfache Melde- und Beschwerdemöglichkeiten für Kinder und Jugendliche einzurichten. Um die neuen Vorgaben im Sinne des Jugendschutzes durchzusetzen, drohen zukünftig bei Verstößen hohe Bußgelder.
Außerdem sollen die Alterskennzeichnungen für Computerspiele und Filme vereinheitlicht werden. Auch die Betreiber von Online-Film- und Spiele-Plattformen müssen zukünftig ihre Angebote mit Alterskennzeichnungen versehen.
Die bisherige Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien, die zu einer neuen „Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz“ weiterentwickelt werden soll, wird die angestrebten „Vorsorgemaßnahmen“ der Dienste-Anbieter überprüfen und die Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes unterstützen.

Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet und sozialen Medien

Mit den wachsenden Bedrohungen von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTI) im digitalen Raum und dem starken Anstieg der Straf- und Gewalttaten beschäftigt sich ein aktueller Antrag (Drucksache 19/26886, Februar 2021) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Diese Personengruppen seien unverhältnismäßig stark von Hetze und Hassdelikten betroffen, wie auch die EU-Kommission bereits Ende 2020 formuliert habe. Diese Einschätzung sei ein „klarer Handlungsauftrag“ an die Bundesregierung, „zielgerichtet und offensiv gegen LSBTI-feindliche Hasskriminalität vorzugehen“, schreiben die Abgeordneten.
Im Antrag wird die Bundesregierung aufgefordert, eine Gesetzesinitiative vorzulegen, um im Strafgesetzbuch (StGB) bei einer Neuordnung der sogenannten Strafzumessungstatsachen „in geeigneter Weise auch homo- und transfeindliche Beweggründe zu benennen, damit diese Motive in der Praxis der polizeilichen und staatsanwaltlichen Ermittlungen und auch bei der Strafzumessung tatsächlich berücksichtigt werden“.

Ausbau von Opferhilfe und Notruf-Einrichtungen gefordert

Darüber hinaus soll sich die Bundesregierung dafür einzusetzen, dass die Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für Polizei und Justiz zur weiteren Sensibilisierung im Umgang mit Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen weiterentwickelt wird, Opferhilfe-Einrichtungen, Beratungsstellen und Notruftelefone ausgebaut werden.
Zudem plädiert die Fraktion für einen „bundesweiten Aktionsplan für sexuelle und geschlechtliche Vielfalt“ mit dem Ziel, präventiv gegen Diskriminierung und Anfeindungen gegenüber LSBTI anzugehen.

Quellen: hib – heute im bundestag Nr. 233, 24. Februar 2021, Drucksache 19/26886 zu Hass und Hetze gegen Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTI) im Internet und hib – heute im bundestag Nr. 1387, 15. Dezember 2020, Drucksache 19/24909 zum Gesetzentwurf zur Änderung des Jugendschutzgesetzes.