Der Bund gehört zu einem der größten Arbeitgeber in Deutschland. Die Bundesregierung gab kürzlich eine detaillierte Übersicht über Mediationen und andere Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung (ADR) in den obersten Bundesbehörden und deren Geschäftsbereichsbehörden heraus. Wie der Pressedienst „hib – heute im bundestag“ (Nr. 572) mitteilte, weist die Bundesregierung dabei auf ein umfassendes internes Konfliktberatungsangebot durch geschulte Konfliktberaterinnen und -berater und eine individuelle Beratung über den Sozialen Dienst der jeweiligen Behörde hin.
Aufgrund der besonderen Vertraulichkeit von Mediationen und anderen ADR-Verfahren besteht seitens der Bundesbehörden keine Verpflichtung, Mediationen oder Beratungen in Konfliktsituationen statistisch zu erfassen. Die folgenden Beispiele stellen daher lediglich einen kleinen Ausschnitt aus der Konfliktbeilegungspraxis innerhalb der Bundesregierung und ihrer Geschäftsbereiche dar.
Bundesinnenministerium: Gesonderte Anlaufstelle für Sozial- und Konfliktberatung
2020 erfasste beispielsweise das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge des Bundesministerium des Innern (BMI) 108 Mediationen (intern und extern) und Coachings, wobei die tatsächliche Anzahl höher liegen dürfte.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat bereits 2018 eine gesonderte „Sozial- und Konfliktberatung“ (SKB) eingerichtet. Die SKB-Beratung erfolgt vertraulich, individuell und sachverhaltsbezogen. Zu den Angeboten gehören neben Erstorientierung und fachlicher Bewertung auch Mediation und Vermittlung.
Generell unterstützt das Bundesinnenministerium in seinem gesamten Geschäftsbereich die eigenständig getroffenen Maßnahmen zur Konfliktbeilegung: Diese umfassen voll- und teilfreigestellte, interne Konfliktbeauftragte, die überwiegend auch über eine Mediatorenausbildung verfügen. Die Unterstützung gilt auch für extern beauftragte Konfliktberatungsexperten.
Bundesministerium der Finanzen: Hausinterne Konfliktberatung und Sozialer Dienst
Das Bundeszentralamt für Steuern des Bundesfinanzministeriums (BMF) gibt beispielsweise 27 gemeldete Konfliktmoderationen und Konfliktberatungen sowie eine Mediation für das Jahr 2020 an, wobei auch hier aus Gründen der Vertraulichkeit keine konsequente statistische Erfassung erfolgt.
Für Konfliktlösungen bietet das Bundesfinanzministerium seinen Beschäftigten seit 2013 eine vertrauliche Beratung durch vier Beschäftigte des Hauses an, die für Konfliktsituationen speziell geschult wurden. Teilweise verfügen sie über eine Zusatzqualifikation als Mediatorin oder Mediator. Daneben bietet auch der Soziale Dienst im BMF eine individuelle Beratung in Konfliktsituationen an. Ein Beschäftigter des Sozialen Dienstes ist ausgebildeter Mediator.
Bundesjustizministerium: Geschulte Konfliktberaterinnen und -berater
Im Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) und seinem Geschäftsbereich gibt es das Verfahren der kollegialen Konfliktberatung, das selbstverständlich ebenfalls der Vertraulichkeit unterliegt. Die Konfliktberaterinnen und -berater agieren sehr selbstständig. Eine statistische Erfassung und Auswertung erfolgt auch hier nicht, deswegen sind für 2020 auch nur sieben Konfliktberatungen offiziell erfasst.
Auswärtiges Amt: Mediationsteam mit jährlicher Supervision
Das Auswärtige Amt (AA) bietet seit 2003 Mediationen zur Konfliktbewältigung an und führt mit den professionell ausgebildeten Mitgliedern seines Mediationsteams alljährlich eine Supervision durch. Darüber hinaus verfügt das Auswärtige Amt über eine eigene, dem Gesundheitsdienst zugehörige psychosoziale Beratungsstelle, bei der sich alle Beschäftigten und deren Angehörige vertraulich beraten lassen können. Sie bietet auf Anfrage auch Teambildungsmaßnahmen zur Konfliktlösung und Konfliktvermeidung an.
Coaching-Zentrum der Bundesakademie für öffentliche Verwaltung
Darüber hinaus verweist die Bundesregierung auf die Möglichkeit für in der Bundesverwaltung Beschäftigte, die in ihrer Arbeitseinheit oder auch hierarchie-übergreifend Konflikte erleben, über das Coaching-Zentrum der Bundesakademie für öffentliche Verwaltung (BAköV) im Bundesinnenministerium die Unterstützung einer externen Mediatorin oder eines externen Mediators in Anspruch zu nehmen.
Quellen: hib – heute im bundestag, Nr. 572, 2021, Anwendung bundesinterner Mediationen, und Deutscher Bundestag Drucksache 19/28810 (bundestag.de).
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