Es sind Sommerferien und mit den Urlaubern ist auch das Coronavirus in Europa unterwegs. Für manchen Reisenden stellt sich im Hinblick auf die unterschiedlichen Entwicklungen der Corona-Infektionen im Ausland die Frage, ob der Urlaub tatsächlich angetreten oder besser absagt werden soll.
Doch: Wer übernimmt die Kosten für Hotelstornierungen oder die Flugtickets? Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ) informiert darüber auf seinen Internetseiten und hält zum Thema Reisen in Corona-Zeiten einige Online-Broschüren zum kostenlosen Download bereit.

„Beschwerde-Check“ klärt zuständige Schlichtungsstelle

Wenn Urlauber Probleme mit Flugunternehmen, Bahn-, Fernbus- oder Schiffsunternehmen haben, können sie sich an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V. (Berlin) wenden. Bei dieser Streitbeilegungsstelle können beispielsweise auch Beschwerden gegenüber Airlines geltend gemacht werden, die nicht aus Deutschland kommen.
Entscheidend ist laut Europäischem Verbraucherzentrum, dass sich das Unternehmen der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr angeschlossen und die Flugreise einen Bezug zu Deutschland hat.
Sind Unternehmen kein Mitglied ist die Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz zuständig. Ein „Beschwerde-Check“ gibt Auskunft, bei welcher Stelle Betroffene mit ihrer Beschwerde richtig sind.
Auch bei Problemen mit Online-Reiseunternehmen, die über Buchungsplattformen funktionieren, können Reisende einen Schlichtungsantrag stellen. Folgende Reiseveranstalter haben sich bisher der Schlichtungsstelle für öffentlichen Personenverkehr angeschlossen: ebookers.com, expedia.de, Evaneos, HolidayCheck, journaway und weg.de.

Digitales COVID-Impfzertifikat im Ausland

Darüber hinaus informiert das Europäische Verbraucherzentrum auch über Einreisebestimmungen, Reisewarnungen oder das digitale COVID-Impfzertifikat, dessen QR-Code unabhängig von Spracherkennung funktioniert – sofern im Ausland die technischen Voraussetzungen zum Einlesen und Überprüfen vorhanden sind.
In das Smartphone einlesen lässt sich das Impfzertifikat am einfachsten über „Corona-Apps“, wie die Corona-Warn-App, CovPass-App oder Luca-App.
Was möglicherweise zu wenig beachtet wird: Das EVZ weist explizit darauf hin, dass das digitale Impfzertifikat im Ausland erst dann gilt, wenn mindestens 14 Tage nach der Impfung zur Vollimmunisierung, in der Regel nach der zweiten Impfung, vergangen sind.

Kostenlose Downloads zu Broschüren rund um das Reisen

EVZ-Reisebroschüren zu den Themen „Fernreisen und Nahverkehr“, Informationen zu „Pauschalreisen“ oder Tipps zu Kreuzfahrten und Flussreisen in Corona-Zeiten finden Sie unter „Online-Broschüren | Europäisches Verbraucherzentrum (evz.de)“.

Quelle: Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland.