Der Opferbeauftragte der Bundesregierung Edgar Franke zieht Bilanz zu den Hilfen für Opfer und Hinterbliebene von terroristischen Anschlägen in Deutschland. Dabei fordert er auch weitere Verbesserungen im Opferschutz. Das Amt des Opferbeauftragten wurde 2018 eingerichtet.

Was hat sich verbessert?

Der Terroranschlag 2016 auf dem Weihnachtsmarkt in Berlin sei eine Zäsur gewesen. Er habe deutlich gemacht, dass in Deutschland bei der Opferunterstützung Nachholbedarf bestehe, heißt es im Bericht des Opferbeauftragten Edgar Franke. So habe es damals an zentralen Anlaufstellen gefehlt. Das sei mittlerweile anders: Während es 2016 bundesweit nur in Berlin einen Opferbeauftragten gegeben habe, ließen sich heute auch in 14 Ländern Beauftragte und zentrale Anlaufstellen finden, die praktische Unterstützung böten.
Auch der Zugang zu psychosozialer Unterstützung sei einfacher geworden. So liege es heute nicht mehr im Ermessen der Länder, ob sie Zugang zu Trauma-Ambulanzen gewährten. Mit der Reform des Sozialen Entschädigungsrechts hätten Betroffene seit 1. Januar 2021 einen einklagbaren Anspruch darauf, erklärt Edgar Franke. Erhöht hätten sich zudem die Härteleistungen für Opfer terroristischer und extremistischer Taten: 2018 seien die Pauschalen für Hinterbliebene sogar rückwirkend verdreifacht worden. Auch Ladeninhaber wurden berücksichtigt und erhielten eine Entschädigung, wenn deren Lokal oder Geschäft zum Tatort geworden sei.
Edgar Franke war Ansprechpartner für die Opfer des Attentats auf die Synagoge in Halle im Oktober 2019, des Anschlags in Hanau im Februar 2020 und der Messerattacke in Dresden im Oktober 2020.

Wo besteht im Opferschutz weiterer Handlungsbedarf?

Trotz dieser positiven Entwicklungen sieht Edgar Franke weiteren Handlungsbedarf: So sei die Finanzierung von Opferhilfeeinrichtungen langfristig sicherzustellen und Opferfonds in allen Ländern einzurichten. Zudem plädiert der Opferbeauftragte für die Angleichung des Sozialen Entschädigungsrechts an die Standards der gesetzlichen Unfallversicherung. Deren Verfahren seien für die Betroffenen deutlich einfacher.
Weitere Vorschläge zielen auf eine Ausweitung des Mandats des Opferbeauftragten auf extremistische Straftaten größeren Ausmaßes und terroristische Straftaten im Ausland sowie die Einführung einer Fachanwaltschaft für Opferrechte.
Dem Bericht zufolge wurden für Opfer und Hinterbliebene terroristischer Anschläge in Deutschland bislang rund 5,58 Millionen Euro an Härteleistungen ausgezahlt.

Quelle: hib – heute im bundestag Nr. 1090, 2021.