Der Bundesrat besteht auf der „Strafbarkeit der unbefugten Benutzung informationstechnischer Systeme – Digitaler Hausfriedensbruch“ und reichte im Mai, mittlerweile bereits zum dritten Mal, einen entsprechenden Gesetzentwurf dazu ein.

Fahrräder besser geschützt als Computer
Laut Bundesrat sind IT-Systeme mindestens so schutzwürdig wie das Hausrecht und das ausschließliche Benutzungsrecht an Fahrzeugen. Zurzeit seien Fahrräder besser geschützt als Computer mit persönlichen Daten. Die Gefahr für die Allgemeinheit, die von dem Digitalen Hausfriedensbruch ausgehe, sei hoch bzw. werde unterschätzt. Es sei daher die Aufgabe des Strafrechts, den lückenlosen Schutz des bedeutsamen Grundrechts auf die Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme sicherzustellen und die unbefugte Benutzung informationstechnischer Systeme unter Strafe zu stellen.

40 Prozent aller Systeme mit Schadsoftware verseucht
Im Entwurf des Bundesrates wird davon ausgegangen, dass bis zu 40 Prozent aller internetfähigen, informationstechnischen Systeme in Deutschland mit Schadsoftware verseucht sind und damit potenzielle Bots, also durch Dritte unerkannt fernsteuerbare Computer, darstellen. Die Gefahren von Botnetzen liegen in ihrem möglichen Einsatz zur Durchführung von Internet-Angriffen und sie sind eine der wichtigsten Täter-Infrastrukturen im Bereich der Cyberkriminalität. Botnetze werden zum Versenden von Spam-Emails, zum Betrug im Onlinebanking oder zur Verschleierung des Standortes von Servern mit kriminellen Inhalten genutzt.

Cyberangriffe auf „Kritische Infrastrukturen“
Zudem fänden gezielte Cyberangriffe auf mit dem Internet verbundene „Kritische Infrastrukturen“ statt, also Einrichtungen wie große Industrieanlagen, Elektrizitätswerke, Staudämme, Anlagen der Wasserversorgung oder Telekommunikationsanlagen, die diese beschädigen, empfindlich stören oder unbrauchbar machen sollen.
Die bekanntesten Fälle in jüngster Zeit waren die Internet-Angriffe auf den Deutschen Bundestag im Jahr 2015, auf ein deutsches Stahlwerk in 2014, bei dem ein Hochofen beschädigt wurde, sowie die Attacken auf den französischen Sender TV5 und die belgische Zeitung Le Soir im Jahr 2015. Die letzten beiden Cyberangriffe zeigten, dass sich auch Terroristen dieses Mittels bedienen.
Aus diesen Gründen fordert der Bundesrat ein angemessenes Schutzniveau für die Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme, indem die Rechtsgedanken der Paragrafen 123 und 248b des Strafgesetzbuches (StGB) auf die digitale Welt übertragen werden und ein neuer Paragraf 202e geschaffen werde.

Bundesregierung lässt Reformbedarf im Computerstrafrecht prüfen
Die Bundesregierung steht dem Entwurf kritisch gegenüber. Nach ihrer Ansicht bestehen „bei der Bekämpfung von Botnetz-Kriminalität keine gravierenden Strafbarkeitslücken“, schreibt sie in ihrer Stellungnahme. Darüber hinaus stoße „die Weite des vorgeschlagenen neuen Straftatbestands auf Bedenken“. Auch die hohe Strafandrohung sieht die Bundesregierung kritisch.
Ob es im Computerstrafrecht Reformbedarf gibt, werde die Bundesregierung aber prüfen lassen, vor allem „wie dem Phänomen der Botnetz-Kriminalität und Angriffen auf Kritische Infrastrukturen gegebenenfalls auch durch Anpassungen des geltenden Strafrechts wirksamer begegnet werden kann“.

Quelle: hib – heute im bundestag, Nr. 204: Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen – „Bundesrat: Strafbarkeit des Digitalen Hausfriedensbruchs“, Mai 2022, und Gesetzentwurf zur „Strafbarkeit der unbefugten Benutzung informationstechnischer Systeme – Digitaler Hausfriedensbruch“ (Drucksache 20/1530) .