Neue Technologien ermöglichen es, Prozesse zu optimieren, neue Produkte oder Dienstleistungen auf den Weg zu bringen. Die Startup-Landschaft in Deutschland entwickelt sich lebhaft und vielfältig. Viele Messestandorte bieten den Gründungsunternehmen eine Bühne, auf der sie ihre Geschäftsmodelle dem Fachpublikum präsentieren können. Das Ziel: Die jungen Leute in Kontakt mit etablierten Wirtschaftsunternehmen zu bringen, die ohnehin auf Fachmessen vertreten sind. Beide Seiten profitieren, denn Neuentwicklungen bekommen eine Chance und etablierte Unternehmen erhalten frische Impulse und Technologietransfers aus hoch motivierten Teams.
Was nach guten Geschäftsbeziehungen klingt, sieht in der Realität oftmals anders aus. Trifft ein Startup auf ein Traditionsunternehmen können unterschiedlichste Welten aufeinander prallen, beispielsweise kreative Herangehensweise hier und klassische Hierarchien dort.
Mediation als strukturiertes Kennenlernen
Vielfach werde unterschätzt, wenn eine gewachsene Unternehmenskultur auf ein Team treffe, das noch keine klaren Betriebsstrukturen gefunden habe und sich eigentlich noch ausprobiere. Das ist die Einschätzung von Rechtsanwalt Kai Stelzner, Mediator und Partner der KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (Hamburg), aufgrund seiner beruflichen Erfahrungen, die er in einem Gastbeitrag im Online-Magazin „deutsche-startups.de“ formulierte. Jede Seite, ob Startup oder Traditionsunternehmen, sei in ihrem Bereich erfolgreich und dennoch sei das Konfliktpotenzial absehbar.
Streitvermeidung: Welche Welten prallen aufeinander, innerhalb von Startup-Teams und in Beziehung zu etablierten Unternehmen? (Foto: Pixabay)
Kai Stelzner rät zur „Mediation als strukturiertes Kennenlernen unter professioneller Moderation“. Der beste Streit sei derjenige, der vermieden werde. „Wir führen zunehmend Mediationen oder Coachings durch, ohne dass ein konkreter Konflikt im Raum steht.“ Und dies biete sich bei so unterschiedlichen Partnern bereits bei Kooperationsstart an.
Erfahrene Mediatorinnen und Mediatoren würden Konfliktfelder rasch erkennen und arbeiteten gemeinsam mit beiden Seiten die jeweiligen Interessen und Bedürfnisse heraus. Im besten Fall habe er Mediationen in entspannter Atmosphäre erlebt, die „richtig Spaß“ machten – erfolgversprechende Voraussetzungen für vertrauensvolle Geschäftsbeziehungen.
Streitvermeidung: Wie gehen Gründer miteinander um?
Wo liegen für Startups weitere Konfliktpotenziale? Es erstaunt, dass immerhin ein Viertel der Startups nicht an der Ideenrealisierung oder dem Business-Case scheitern, sondern an sich selbst, weil die Charaktere nicht zusammenpassen. Werden anfangs bei der Unternehmensentwicklung die unterschiedlichen Fähigkeiten als sinnvolle Ergänzung gesucht und geschätzt, kann dies für gemeinsame Unternehmensziele hinderlich sein. Eine Studie von 101 gescheiterten Startups (Why Startups Fail: Top 12 Reasons l CB Insights) hat gezeigt, dass 23 Prozent der Teams daran scheiterten, weil sie psychologisch nicht zueinander passten und unterschiedliche Erwartungen an Aufgabenverteilung und Unternehmensausrichtung hatten.
Auch hier sieht Kai T. Stelzner einen wichtigen Ansatz, mit Mediationen und Moderationen Streits und mögliche Auflösungen der Startup-Teams zu vermeiden.
Zur Person:Kai T. Stelzner ist Rechtsanwalt, Mediator und Partner der KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (Hamburg). Mit seinem Team berät er Unternehmen, Geschäftsführungen und Gesellschafter zu wirtschaftsrechtlichen Aspekten. Ein Fokus liegt auch in der außergerichtlichen Streitbeilegung sowie Streitvermeidung.
Quellen:
Kai T. Stelzner (2022): Mediation ist ein probates Mittel, um Streitigkeiten beizulegen, Online-Magazin „deutsche-startups.de“, abrufbar über Mediation ist ein probates Mittel, um Streitigkeiten beizulegen – deutsche-startups.de;
Warum Startups scheitern: 12 wichtige Gründe, abrufbar über Why Startups Fail: Top 12 Reasons l CB Insights;
Rechtsanwalt Kai T. Stelzner, Mediator und Partner der KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (Hamburg), abrufbar über Corporate Disputes – KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (kpmg-law.de).
0 Kommentare