Wie schon die Krisenprävention soll auch die Konfliktforschung mit Bundesmitteln zukünftig weiterhin unterstützt werden. So sind für die Bildung einer Konfliktakademie am Institut für interdisziplinäre Konflikt- und Gewaltforschung der Universität Bielefeld im kommenden Jahr 2,1 Millionen Euro im Etat des Bundesministeriums für Bildung und Forschung veranschlagt.
Zudem werden die Barmittel für die „European Wasatia Graduate School for Peace and Conflict Resolution“ der Europa-Universität um 60.000 Euro erhöht, um die Finanzierung des Projektes bis zum Jahresende 2023 sicherzustellen. Für die Konfliktakademie und die Graduiertenschule werden darüber hinaus zusätzliche Verpflichtungsermächtigungen für die kommenden Haushaltsjahre in Höhe von insgesamt 7,7 Millionen Euro ausgebracht. Ein Antrag der Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zum Einzelplan 30 des Regierungsentwurfs für den Bundeshaushalt 2023 (Drucksache 20/3100) wurde vom Haushaltsausschuss Ende Oktober entsprechend angenommen.
Zudem wird durch einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen der Titel „Globaler Wandel und Klimaforschung“ um sechs Millionen Euro auf 100,8 Millionen Euro erhöht. Damit sollen Forschungsvorhaben im Bereich Risikovorsorge und Klimawissen fortgesetzt werden.

Mehr Mittel für Antidiskriminierungsstelle für Ausbau eines Netzwerks
Auch die Antidiskriminierungsstelle des Bundes wird 2023 finanziell besser ausgestattet werden, als vorher geplant. Unter anderem sollen fünf Millionen Euro zum „modellhaften Ausbau des Netzwerks zivilgesellschaftlicher Beratungsstellen gegen Diskriminierung in Kooperation mit den Ländern“ zur Verfügung gestellt werden. 750.000 Euro sollen in einige Pilotprojekte, zum Beispiel zur algorithmenbasierten Diskriminierung und deren Prävention, fließen. Auch für die Forschung und die Veröffentlichungen werden jeweils eine Million Euro mehr im Haushalt 2023 des Bundesministeriums für Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (20/3100, Einzelplan 17) veranschlagt.
Ein gesetzlicher Rahmen zum Schutz vor algorithmenbasierter Diskriminierung wurde im Jahr 2006 mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Deutschland eingeführt. Die Regierungsparteien haben im Koalitionsvertrag angekündigt, das Gesetz zu evaluieren.

Was bedeutet algorithmenbasierte Diskriminierung?
Bei automatisierten Entscheidungen, wie der Kreditwürdigkeit bei Online-Einkäufen oder personalisierten Angeboten auf Basis von online-erstellten Persönlichkeitsprofilen, kann es zu algorithmenbasierter Diskriminierung kommen. Die Überarbeitung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) stellt eine besondere Herausforderung dar, denn viele Betroffene wissen gar nicht, wie sehr sie tatsächlich im Alltag Nachteile erleiden bzw. diskriminiert werden – ohne Anklagen, keine Gleichbehandlung bzw. Gerechtigkeit. Damit gilt es, die Fragen zu lösen: Mit welchen Mitteln lässt sich die algorithmenbasierte Diskriminierung fundiert offenlegen? Auf welcher Basis haben Betroffene eine Chance, juristisch erfolgreich vorgehen zu können?
 

Quellen: hib – heute im bundestag Nr. 590, Neues aus Ausschüssen und aktuellen parlamentarischen Initiativen, „Etat 2023: Konfliktforschung soll gestärkt werden“ und hib – heute im bundestag Nr. 587, „Bundeshaushalt 2023: Mehr Mittel für Antidiskriminierungsstelle“ oder Drucksache 20/3100, aufgerufen am 05. Dezember 2022.