Die Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung (ZMediatAusbV) regelt, welche Aus- und Fortbildungsmaßnahmen zu absolvieren sind, um die Bezeichnung „zertifizierte Mediatorin“ bzw. „zertifizierter Mediator“ führen zu dürfen. Das bestehende Zertifizierungsvorgehen steht schon lange in der Kritik. Denn der Begriff „zertifiziert“ vermittelt den Anschein einer zuverlässigen Kontrolle, die de facto bisher nicht sichergestellt ist. Das soll sich mit dem aktuellen Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) ändern.
Die Neuerungen der Ausbildungsverordnung beziehen sich insbesondere auf:
• eine Verbesserung der praktischen Fähigkeiten,
• Erweiterung der Digitalkompetenz für Online Mediationen,
• die Möglichkeit Präsenzzeitstunden in virtueller Form anzubieten,
• die Verpflichtung zur regelmäßigen Fortbildung.
Laut Referentenentwurf gelte es, „das Vertrauen des Marktes in eine qualitativ fundierte und kontrollierte Ausbildung praxiserfahrener zertifizierter Mediatorinnen und Mediatoren zu stärken“. Das Bundesjustizministerium hat Verbände und Fachkreise eingeladen, bis Ende April Stellungnahmen zum Referentenentwurf abzugeben. Die Novelle wird am 1. Januar 2024 in Kraft treten.
Verbesserung der praktischen Fähigkeiten
Bisher sind die geforderten vier Supervisionen der Ausbildung nachgelagert. Ihre Absolvierung unterliegt keiner Kontrolle. Diese Lücke innerhalb der praktischen Ausbildung soll durch die Umstrukturierung der Aus- und Fortbildung zertifizierter Mediatorinnen und Mediatoren geschlossen werden.
Die Änderungen der ZMediatAusbV sehen zukünftig einen Ausbildungslehrgang und fünf supervidierte Mediationen vor. Ausbildungsteilnehmende müssen „die fünf supervidierten Mediationen spätestens drei Jahre nach Beendigung des Ausbildungslehrgangs durchgeführt haben“, formuliert der Referentenentwurf die neuen Anforderungen. „Die Bescheinigung darf erst ausgestellt werden, wenn der Ausbildungslehrgang beendet ist und die fünf supervidierten Mediationen bestätigt sind.“ Zugelassen sind Einzel- und Gruppensupervisionen.
Digitalkompetenz für Online Mediationen
Der Ausbildungslehrgang soll von 120 auf 130 Präsenzstunden erhöht werden. Die zusätzlichen Stunden ermöglichen neue Lehrinhalte zur zeitgemäßen Online Mediation und Erweiterung der Digitalkompetenzen.
„In der Fachöffentlichkeit wird diese Erweiterung des Themenkatalogs als notwendig erachtet, um einen sich verändernden Mediationsmarkt durch qualifizierte Angebote bedienen zu können.“
Präsenzzeitstunden in virtueller Form
Neu ist auch, dass den Ausbildungseinrichtungen die Möglichkeit eingeräumt wird, bis zu vierzig Prozent der 130 Präsenzzeitstunden in virtueller Form zu vermitteln. Voraussetzung sind Anwesenheitsprüfungen und die „Möglichkeit der persönlichen Interaktion der Lehrkräfte mit den Ausbildungsteilnehmenden sowie der Ausbildungsteilnehmenden untereinander“.
Bestehende „Virtuelle Klassenzimmer“ erfüllen die Anforderungen der Unterrichtspräsenz erst dann, wenn die beschriebenen Interaktionsformen ermöglicht werden. „Konkret erfordert dies beispielsweise Terminals mit Video- und Tonverbindung, wenn ein mit einem physischen Klassen- oder Lehrgangsverband vergleichbarer Austausch zwischen den Teilnehmenden ermöglicht werden soll.“ Präsenzzeitstunden in virtueller Form anzubieten, ist freiwillig. Eine Verpflichtung für entsprechende Angebote wird es nicht geben.
Bescheinigung für zertifizierte Ausbildung
Mit dem 25seitigen Entwurf soll die Ausbildung den Anforderungen der Praxis stärker gerecht werden. Die Ausbildungsinstitute müssen die Teilnahme an den qualifizierten Ausbildungskursen bescheinigen, damit sich eine Mediatorin bzw. Mediator als „zertifiziert“ bezeichnen darf.
Eine wesentliche Neuerung besteht darin, dass die Bescheinigung ungültig wird, wenn die laut ZMediatAusbV vorgeschriebenen Fortbildungen nicht fristgerecht durchgeführt werden. „§ 3 Absatz 1 stellt nunmehr klar, dass die Fortbildungspflichten von zertifizierten Mediatoren auf Dauer angelegt sind und alle vier Jahre mindestens 40 Zeitstunden umfassen.“
All diese Maßnahmen, die auf der Website des Justizministeriums nachzulesen sind, dienen der Qualitätssicherung der Ausbildung und dem Ziel, dass zertifizierte Mediatorinnen und Mediatoren „ihre Kompetenzen stetig stärken“.
Quelle:
Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums: BMJ | Aktuelle Gesetzgebungsverfahren | Zweite Verordnung zur Änderung der Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung.
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