Die Corona-Pandemie und ihre Folgen sind ein Thema, das uns noch viele Jahre begleiten wird. 2020 wurde in Europa die Schutzmaskenpflicht eingeführt. Noch heute lagern in China rund 230 Millionen Masken, die wegen ihrer mangelhaften Qualität aber nie nach Deutschland eingeführt wurden. Laut Mitteilung der Bundesregierung (hib – heute im bundestag Nr. 258) sind Schiedsverfahren eingeleitet worden.

Schiedsklauseln ermöglichen Schiedsverfahren

Gegenstand von Schiedsverfahren sind im Moment schätzungsweise 108 Millionen Masken. Die mangelhaften Atemmasken besitzen einen Warenwert von 132 Millionen Euro und zirka 63 Millionen US-Dollar.
Derzeit laufen Schiedsverfahren gegen elf Maskenlieferanten, die das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) eingeleitet hat. Die Verfahren konnten auf der Grundlage der Rahmenverträge, die mit den Lieferanten vereinbart wurden, und der darin enthaltenen Schiedsklauseln eröffnet werden. Die Instanz, vor der die Schiedsverfahren geführt werden, ist die China International Economic Trade and Arbitration Commission (CIETAC). Die Bundesregierung bzw. das Gesundheitsministerium werden in dieser international schwierigen Angelegenheit von Dentons Europe LLP vertreten.
Die bisher eingeleiteten Schiedsverfahren betreffen aber nur die Spitze eines Eisberges. Denn der Gesamteinkaufswert der zugrunde liegenden Beschaffungsverträge liegt weit höher und beläuft sich in Summe auf rund 243 Mio. Euro und rund 103 Mio. US-Dollar.

Wie geht es weiter: Entsorgung oder Verwertung?

Für die in China rund 230 Millionen eingelagerten Masken sei aufgrund der Qualitätsmängel keine Einführung durch das Bundesgesundheitsministerium nach Deutschland vorgesehen, so lautet die aktuelle Entscheidung in der Sache. Man arbeite an Lösungen zur Entsorgung oder Verwertung. In einem ersten Schritt sollen rund 33 Millionen Masken verwertet werden.
Ob zurzeit Schiedsverfahren oder gerichtliche Auseinandersetzungen mit der schweizerischen Firma E., bei der ebenfalls Masken eingekauft wurden, anhängig sind, wird von der Bundesregierung (Drucksache 20/6240) verneint. „Das Bundesministerium für Gesundheit unterstützt vollumfänglich die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Berlin.“ Darüber hinaus dürfe das Bundesministerium zu laufenden Verfahren keine Auskunft geben.

Quelle: Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen: Schiedsverfahren mit Maske, hib – heute im bundestag Nr. 258, veröffentlicht am 12. April 2023.
Der Bundestag: Entsorgung von Schutzmasken und die Schiedsverfahren mit Maskenlieferanten, Drucksache 20/6240 (bundestag.de), aufgerufen am 26. April 2023.